Private Vorsorge

Private Vorsorge

Für einen sorglosen und sicheren Ruhestand.

Wer heute als Arbeitnehmer auf seine spätere Rente schaut, erkennt schnell, dass diese im Alter nicht ausreichen wird. Und die Situation wird sich noch verschärfen: Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass zukünftig noch weniger Ausgaben im Alter über die gesetzliche Rente abgedeckt werden können.

Welches Vorsorgemodell ist für Sie das richtige ist, hängt stark von Ihrer finanziellen Situation, den Lebensumständen und der Lebensplanung ab. Wichtig ist, dass Sie vorausschauend handeln, denn die Entscheidung ist der Grundstein für Ihre Finanzlage und Lebensqualität im Alter. Die Vorsorge ist ein weites Feld und umfasst neben der Altersvorsorge auch die Absicherung biometrische Risiken.

Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge vor und erstellen gemeinsam ein individuelles Vorsorgekonzept, das auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten ist und ihre finanzielle Situation berücksichtigt.

MÖGLICHKEITEN DER
PRIVATEN VORSORGE

Altersvorsorge mit Steuervorteil! Die auch als Rürup-Rente bekannte Basisrente ist eine interessante Form der privaten Altersvorsorge. Gefördert durch den Staat können 100 % der Beiträge im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben die Steuerlast reduzieren. Die Basisrente hilft durch lebenslange Rentenzahlungen die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Geschenke vom Staat! Besonders aufgrund der aktiven Förderung nach § 10 a EstG ist die Riester-Rente eine erstklassige Möglichkeit, die Versorgungslücke im Alter zu reduzieren. Die Geschenke bestehen aus Zulagen und aus Steuerentlastungen aufgrund der Absetzbarkeit der Sparbeiträge als Sonderausgabenabzug

Die Betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichnet Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, die Ihne als Arbeitnehmer auf Grund des Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber zugesagt werden. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionszusage/Direktzusage
Pensionsfond
Betriebliche Krankenversicherung
Lebensarbeitszeitkonto/LAZ
Unterstützungskasse

Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist ein wichtiges, weil dadurch ein regelmäßiger Lebensunterhalt erwirtschaftet wird.

Der geringere Grad der Absicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung. Diese kommt zum Tragen, wenn die Fähigkeit verloren wurde, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Einkommen zu erzielen. Sie ist vom Leistungsauslöser der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ähnlich.

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung ist der umfänglichere Schutz. Leistungen hieraus kommen zum Tragen, wenn die versicherte Person zu mindestens 50 % seinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Grundfähigkeitsabsicherung ist eine alternative Form der Arbeitskraftabsicherung. Entgegen der Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier keine Tätigkeit abgesichert, sondern die Fähigkeiten stehen hier im Zentrum der Absicherung. Verliert der Versicherte z. B. eine Fähigkeit wie „Gehen“ etc. kommt die Leistung zum Tragen.

Entgegen den vorgenannten Absicherungsformen wird bei schwerer Krankheitenvorsorge anstelle einer Rentenzahlung im Schadenfall (Eintritt einer versicherten Krankheit gemäß Versicherungsbedingungen)  eine einmalige Kapitalauszahlung vorgenommen. 

Bei dem Verlust eines nahestehenden Menschen, schütz die Risikolebensversicherung die wirtschaftliche Existenz. Baudarlehen, Lebenshaltungskosten etc. können daraus bedient werden.

Bei länger andauernden Erkrankungen endet i. d. R. nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung und das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung setzt ein. Dieses liegt deutlich unter dem Nettoarbeitsentgelt und reißt damit eine Lücke in das monatliche Einkommen. Diese Lücke schließt ein privat abgesichertes Krankentagegeld.